Organisatorische Regeln des Gesundheitsdienstleisters
§ 1.
Allgemeine Bestimmungen
- Das Organisationsreglement wurde auf der Grundlage von Artikel 24 in Verbindung mit Artikel 23 des Gesetzes vom 15. April 2011 über die therapeutische Tätigkeit (konsolidierte Fassung des Gesetzblattes von 2020, Punkt 295, mit Änderungen) erstellt.
- Das Reglement legt die Art und Weise und die Bedingungen der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch die medizinische Einrichtung fest, die unter dem Namen tätig ist: UNIDENT UNION II&IF AESTHETICA IWONA GNACH SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, Bezeichnung des Gerichts: Bezirksgericht für Wrocław Fabryczna in Wrocław, VI. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, eingetragen unter der KRS-Nr.: 0001031299, REGON-Nr.: 52511345600011, NIP-Nr.: 8982292154, Registernummer der Behandlungseinheit 000000152171, mit Sitz in der Jana-Kochanowskiego-Allee 20/CD, 51-601 Wrocław, im Folgenden "das Kabinett" genannt.
- Die Vorschriften gelten für alle Mitarbeiter der Klinik sowie für Personen, die der Klinik im Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen Gesundheitsdienstleistungen erbringen, für Patienten der Klinik, Besucher und andere Personen, die sich im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen in den Räumlichkeiten der Klinik aufhalten
§ 2.
Ziele und Aufgaben
- Ziel der Praxis ist es, zahnärztliche Gesundheitsdienste sowie Gesundheitsförderung und -erziehung anzubieten.
- Die Aufgaben des Kabinetts sind:
(a) Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse, unter Wahrung der Patientenrechte und in Übereinstimmung mit ethischen Grundsätzen und allgemein geltenden Rechtsvorschriften;
(b) Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung der Patienten;
(c) Beteiligung an der Ausbildung von Personen, die sich auf den Arztberuf vorbereiten, und von Ärzten durch die Durchführung von Praktika und postgradualen Praktika sowie von Fachausbildungen gemäß den erteilten Genehmigungen und Zulassungen;
(d) die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben des Kabinetts, soweit dies nach den allgemein geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist.
§ 3.
Organisatorische Struktur
- Das Kabinett übt seine medizinische Tätigkeit mittels einer medizinischen Einrichtung unter dem Namen UNIDENT UNION II&IF AESTHETICA IWONA GNACH SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ oder UNIDENT UNION II&IF AESTHETICA IWONA GNACH SP. Z O.O.
- (2) Innerhalb der in Absatz 1 genannten Behandlungsanlage muss es Folgendes geben
1) Organisationseinheit - UNIDENT UNION
2) Organisationseinheit - Zahnklinik und kieferorthopädische Klinik.
§ 4.
Art und Umfang der angebotenen Gesundheitsdienste
- Die Praxis bietet ambulante Gesundheitsdienstleistungen an.
- Die Praxis bietet ambulante zahnärztliche und röntgenologische Leistungen an, darunter:
1) Kieferorthopädie
2) Parodontologie
3) Zahnprothetik
4) Pädiatrische Zahnmedizin
5) Konservative Zahnheilkunde mit Endodontie
6) Oralchirurgie
7) Radiologie und diagnostische Bildgebung
8) Durchführung von medizinischen Beratungen
9) Ausstellung von Urteilen und Bescheinigungen über den Gesundheitszustand der Patienten;
10) die Ausstellung von Rezepten;
11) Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung der Patienten;
12) Ausbildung von Ärzten.
§ 5.
Ort und Verlauf der Gesundheitsdienste
- Die Gesundheitsdienste werden in der stationären Einrichtung al. Jana Kochanowskiego 20 CD, 51-601 Wrocław angeboten.
- Die Gesundheitsdienstleistungen werden von 8.00 bis 20.00 Uhr erbracht. Die Aufnahme der Patienten erfolgt werktags zu Zeiten, die mit dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter gemäß Absatz 5 vereinbart werden. In besonders begründeten Fällen kann der Leiter der Einrichtung beschließen, den Patienten zu anderen Zeiten aufzunehmen, nachdem er den Aufnahmetermin mit dem Patienten oder seinem gesetzlichen oder tatsächlichen Vertreter vereinbart hat.
- Die Anmeldung des Patienten erfolgt persönlich oder telefonisch unter der Nummer +48 71 3281212. Bei der persönlichen Anmeldung ist der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter verpflichtet, einen Personalausweis vorzulegen, eine PESEL-Nummer und andere Angaben zu machen, die für die Führung von Krankenakten gemäß dem geltenden Gesetz über die Rechte des Patienten und des Sprechers für Patientenrechte erforderlich sind, und die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu akzeptieren.
- Die Zahlung für die erbrachten Leistungen erfolgt nach der Erbringung der Leistung und je nach den Angaben des Arztes oder der Empfangsdame kann der Besuch/die Leistung im Voraus bezahlt werden, und im Falle von Konsultationen kann eine Vorauszahlung erfolgen. Sollte sich im Laufe der Behandlung herausstellen, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, wird der Patient über diese Notwendigkeit sowie über die Kosten der zusätzlichen Leistungen informiert. Die Bezahlung der zusätzlichen Leistungen erfolgt nach deren Erbringung, spätestens jedoch am Tag des Besuchs.
- Der Patient hat das Recht, einen Termin 48 Stunden vor dem geplanten Termin zu stornieren. Die Absage des Termins muss per E-Mail erfolgen an: biuro@unidentunion.pl. Wird der Termin nicht innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist abgesagt und nimmt der Patient den Termin nicht wahr oder wird der Termin innerhalb einer kürzeren als der im vorstehenden Satz genannten Frist abgesagt, verfällt die geleistete Anzahlung an die Unident Union.
- Die Praxis akzeptiert die folgenden Zahlungsarten:
(a) Bargeld;
b) Banküberweisung;
(c) Kredit-/Zahlungskarte. - Vor der Erbringung der Leistungen ist der Patient verpflichtet, dem Personal, das die Leistungen erbringt, alle Informationen und Erklärungen zu geben, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Gesundheitsleistungen erforderlich sind, indem er eine Anamnese ausfüllt und insbesondere die in seinem Besitz befindlichen medizinischen Unterlagen sowie die Untersuchungsergebnisse vorlegt.
- Die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen sind:
a. Anmeldung des Besuchs gemäß den Bestimmungen des Reglements,
b. zahlung der leistungen,
c. Ausfüllen einer Anamnese,
d. sich der vom Arzt angegebenen Diagnose unterziehen,
e. die informierte Zustimmung des Patienten zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen,
f. die Bereitstellung der in Absatz 6 genannten Informationen durch den Patienten;
g. positive Qualifikation des Patienten.
h. sich der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten bewusst zu sein, einschließlich des Inhalts der Informationen, die bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person bereitgestellt werden (Artikel 13 des DSG).
§ 6.
Verfügbarkeit von Gesundheitsdiensten
- Die Praxis organisiert die Gesundheitsdienste so, dass die Patienten die bestmögliche Zugänglichkeit und den bequemsten Zugang zu den Diensten haben.
- Die Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten gegen Entgelt erbracht, und zwar auf der Grundlage der am Tag der Leistungserbringung geltenden Preisliste, die vom Verwaltungsrat festgelegt wird und in vollständiger Form am Sitz der Einrichtung sowie in zusammengefasster Form auf der Website der www.unidentunion.pl.
- Das Kabinett behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen die Aufnahme eines Patienten zu verweigern oder weitere Gesundheitsleistungen einzustellen:
(a) wenn der Gesundheitszustand des Patienten die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen nicht zulässt;
b) wenn die in § 5 Abs. 7 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind;
(c) im Falle einer epidemischen Notlage oder aus Sicherheitsgründen
Gesundheit der Patienten;
(d) im Falle eines Verstoßes durch den Patienten, seinen gesetzlichen Vertreter oder andere Personen
den Patienten auf die in § 9, Absätze 4 und 5 der Vorschriften genannten Pflichten und Verbote hinzuweisen.
Diese Entscheidung wird vom Manager oder seinem Stellvertreter oder einer anderen vom Verwaltungsrat bevollmächtigten Person getroffen.
Vorstand oder Manager;
(e) in anderen Fällen, in denen die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen aus folgenden Gründen nicht möglich ist
unabhängig vom Kabinettsamt.
(f) Im Falle eines gegenseitigen Vertrauensverlustes zwischen Patient und Arzt.
§ 7.
Qualität der Gesundheitsdienste
- Die Gesundheitsdienstleistungen in der Klinik werden von Mitarbeitern erbracht, die über die entsprechenden Qualifikationen und Genehmigungen verfügen, die in gesonderten Rechtsvorschriften festgelegt sind.
- Die Gesundheitsdienstleistungen werden den Patienten mit der gebotenen Sorgfalt, nach dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand, unter Wahrung der Patientenrechte und unter Bedingungen erbracht, die den geltenden fachlichen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen.
- Personen, die Gesundheitsdienstleistungen für Patienten erbringen, müssen sich an die von den zuständigen Selbstverwaltungsorganen der Gesundheitsberufe festgelegten berufsethischen Regeln halten.
§ 8.
Medizinische Unterlagen
- Das Kabinett bewahrt die Krankenakten gemäß den Grundsätzen des Gesetzes vom 6. November 2008 über die Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte sowie den Durchführungsbestimmungen auf, speichert sie und stellt sie zur Verfügung.
- Die Klinik gewährleistet den Schutz der in den Krankenakten enthaltenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften. Die Krankenakten werden auf der Grundlage eines klinikinternen Dokuments ausgestellt, das vom Patienten ausgefüllt wird (Antrag auf Zugang zu den Krankenakten)
- Nach dem Ausfüllen des oben genannten Antrags ist der Patient verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 75 PLN auf das Konto der Unident Union zu überweisen - Nummer: 24 1140 2017 0000 4102 1272 5018 zu überweisen (bitte geben Sie im Titel den Namen des Patienten, das Datum und die Information an, dass sich die Gebühr auf die Freigabe der medizinischen Unterlagen bezieht).
- Nach Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto verpflichtet sich das Verwaltungspersonal der Klinik, das oben genannte Dokument innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung zu stellen. Die Form, in der die medizinischen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, kann in Papierform durch Anfertigung einer Kopie in Form einer digitalen Reproduktion (Scan) oder durch elektronische Kommunikation erfolgen. Auf Wunsch des Patienten oder anderer bevollmächtigter Personen können die Unterlagen in Papierform vom Patienten und/oder einer in den internen Dokumenten der Klinik bevollmächtigten Person persönlich abgeholt oder in Form eines Einschreibens mit Rückschein an die angegebene Adresse geschickt werden (die Kosten für den Postversand in Höhe von 15 PLN sind hinzuzurechnen).
§ 9.
Rechte und Pflichten des Patienten
- Die Gesundheitsdienstleistungen werden in Übereinstimmung mit den Patientenrechten erbracht, die im Gesetz vom 6. November 2008 über Patientenrechte und den Patientenombudsmann sowie in separaten Verordnungen festgelegt sind.
- Ein Patient, dessen Rechte im Rahmen der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen verletzt wurden, hat das Recht, sich mündlich oder schriftlich beim Geschäftsführer oder seinem Stellvertreter zu beschweren.
- Informationen über die Patientenrechte werden den Patienten am Behandlungsort in schriftlicher Form, an einem öffentlich zugänglichen Ort und auf der offiziellen Website des Gesundheitsdienstleisters zur Verfügung gestellt www.unidentunion.pl.
- Der Patient hat die Pflicht dazu:
1) die Bestimmungen der Geschäftsordnung einzuhalten;
2) die Regeln der persönlichen Hygiene einhalten;
3) die Rechte der anderen Patienten zu respektieren;
4) das Eigentum des Kabinetts zu respektieren;
5) Befolgen Sie die Empfehlungen des Arztes;
6) Termine wahrnehmen.
(5) Auf dem Gelände der Behandlungseinrichtung ist es verboten,:
1) Alkoholkonsum;
2) Rauchen, einschließlich E-Zigaretten;
3) Einführung von Tieren;
4) Akquisition und Durchführung von gewinnorientierten Tätigkeiten.
5) Das Mitbringen von Schusswaffen mit Ausnahme von Staatsbediensteten im Dienst, z. B. der Polizei oder des Government Protection Bureau.
§ 10
Kabinett-Management
- Die Aktivitäten des Kabinetts werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats, im Folgenden "Manager" genannt, geleitet.
- Er führt die Geschäfte des Kabinetts, vertritt es nach außen und nimmt weitere Aufgaben im Rahmen der allgemein geltenden Rechtsvorschriften wahr.
- Der Verwalter kann Stellvertreter für die Leitung einzelner Einheiten oder Organisationseinheiten oder für die Leitung von Angelegenheiten besonderer Art bestellen. Zu diesem Zweck kann der Verwalter seinen Stellvertretern insbesondere die erforderlichen Vollmachten oder Befugnisse erteilen.
- Der Geschäftsführer kann einer benannten Person die Aufgabe übertragen, die Ordnungsmäßigkeit und Qualität der erbrachten Gesundheitsleistungen zu überwachen, die Arbeit des medizinischen Personals, das in der Praxis beschäftigt ist oder mit ihr zusammenarbeitet, zu koordinieren und die Ordnungsmäßigkeit der Krankenakten zu überwachen.
§ 11.
Bedingungen für die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern
- Um die Korrektheit und Kontinuität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, arbeitet das Kabinett mit anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, die diesen Patienten Gesundheitsdienstleistungen anbieten, sowie mit anderen medizinischen Fachkräften und prothetischen Labors.
- Die Zusammenarbeit erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen der allgemein geltenden Rechtsvorschriften und unter Wahrung der Rechte des Patienten. Die detaillierten Grundsätze der Zusammenarbeit können in gesonderten Vereinbarungen festgelegt werden.
- Die Übermittlung von Patientendaten erfolgt auf der Grundlage einer abgeschlossenen Datenüberlassungsvereinbarung.
§ 12.
Videoüberwachung der Räumlichkeiten
- Um die Sicherheit der Patienten und des Personals in der Praxis zu gewährleisten, werden die öffentlichen Bereiche mit Hilfe von Bildaufzeichnungsgeräten überwacht (Videoüberwachung). Im Rahmen der Videoüberwachung wird kein Ton aufgezeichnet.
- Die Videoüberwachung erstreckt sich auf den Eingangsbereich der Behandlungseinrichtung, das Wartezimmer, den Anmeldungsraum und den öffentlichen Korridor. Die Räume, in denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, sind nicht von der Überwachung erfasst.
- Das Kabinett verarbeitet personenbezogene Daten, die in den durch die Videoüberwachung gewonnenen Aufzeichnungen enthalten sind, ausschließlich zu den in Absatz 1 genannten Zwecken.
- Die Überwachung erfolgt 24 Stunden am Tag. Die Aufzeichnungen werden aufgezeichnet und für einen Zeitraum von höchstens einem Monat aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Aufzeichnungen durch Überschreiben vernichtet, sofern nicht durch gesonderte Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
- Die Aufzeichnungen können Einrichtungen und Behörden zur Verfügung gestellt werden, die nach gesonderten Rechtsvorschriften dazu befugt sind.
- Die Abwicklung des Prozesses der Aufzeichnung, Erfassung, Speicherung und Bereitstellung des Zugangs zu den Aufzeichnungen kann auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung unter Einhaltung der sich aus den allgemein geltenden Gesetzen ergebenden Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten an einen Dritten übertragen werden.
- Der Praxismanager informiert Patienten und andere Personen, die möglicherweise einer Videoüberwachung ausgesetzt sind, über die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Überwachung der Räumlichkeiten, einschließlich der Zwecke und der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, indem er eine entsprechende Informationsklausel an einer öffentlich zugänglichen Stelle in den Räumlichkeiten der Praxis anbringt oder in Form eines QR-Codes oder eines Links zu den Informationen auf der Website des Gesundheitsdienstleisters auf sie hinweist.
§ 13.
Schlussbestimmungen
- Das Reglement tritt am 17.04.2023 in Kraft.
- In Angelegenheiten, die in diesem Reglement nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des allgemein anwendbaren Rechts, insbesondere das Gesetz vom 15. April 2011 über die ärztliche Tätigkeit, das Gesetz vom 6. November 2008 über die Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte sowie die Ausführungsgesetze zu diesen Gesetzen.
Vorsitzende des Verwaltungsrats: Iwona Gnach
Unident Union II&IF Aesthetica Iwona Gnach Sp. z o.o. al. Kochanowskiego 20 CD, 51-601 Wrocław
NIP: 8982292154, REGON: 525113456 - (+48) 71 372 03 52 | (+48) 71 328 12 12 - biuro@unidentunion.pl
www.unidentunion.pl
Kontonummer 24 1140 2017 0000 4102 1272 5018 - Grundkapital PLN 50000.00
Eintragung: Bezirksgericht für Wrocław Fabryczna in Wrocław, VI Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters
Register des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0001031299.